Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berät und vertritt, ist dies kein Widerspruch. Im Gegenteil, Sie als Mandantin oder Mandant profitieren hiervon, da der Anwalt Ihren Fall aus zweierlei Perspektiven betrachtet und prüft – derjenigen des Arbeitgebers und der des Arbeitnehmers.

Für ein Rechtsgebiet wie das Arbeitsrecht, in dem viele Streitfälle einvernehmlich gelöst werden, ist diese Arbeitsweise von Vorteil, denn sie gewährleistet eine sachliche Herangehensweise an das jeweilige Problem und ermöglicht dadurch Lösungen, mit denen alle Beteiligten ohne „Gesichtsverlust“ gut leben können.

Recht haben - Recht bekommen

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Wer online unter dem Stichwort „Arbeitsrecht“ nach einem Anwalt sucht, findet Anwälte wie Sand am Meer. Die Frage, welcher Anwalt am besten zu Ihnen und Ihrem Problem passt, ist schwer zu beantworten. Ob Sie sich richtig entschieden haben, werden Sie frühestens dann wissen, wenn Sie Ihren Anwalt persönlich kennengelernt haben.

„Recht haben“ ist nicht automatisch gleichzusetzen mit „Recht bekommen“. Eine Gewähr für den Erfolg kann Ihnen ein Rechtsanwalt nicht geben. Ihr Anwalt sollte aber Sie und Ihr Anliegen ernst nehmen. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder Sie eine Abmahnung erhalten haben und Sie verunsichert sind oder sich existentielle Sorgen um Ihre Zukunft machen, brauchen Sie einen Anwalt, der sich ausreichend Zeit nimmt, alle Ihre Fragen beantwortet und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Schritte in die Wege leitet.

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